Befristete Beschäftigung hat weiter abgenommen

Auch bei der befristeten Beschäftigung zeigen sich die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. 2020 nahm die Bedeutung der befristeten Beschäftigung insgesamt weiter ab und es wurden signifikant weniger befristet Beschäftigte in ein unbefristetes Vertragsverhältnis übernommen. Dies geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Sowohl die Zahl als auch der Anteil der befristeten Beschäftigung seien laut IAB-Pressemitteilung das zweite Jahr in Folge zurückgegangen. Waren 2018 noch etwa 3,2 Millionen beziehungsweise 8,3 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse befristet, waren es, so das IAB, Mitte 2020 nur noch 2,4 Millionen oder 6,3 Prozent. Bedingt ist das hauptsächlich durch die sinkende Zahl der Neueinstellungen: Sowohl unbefristete als auch befristete Verträge werden weniger häufig neu geschlossen.

Übernahmen im Sinkflug

Gegenüber 2019 sei der Anteil der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von 44 auf 39 Prozent gesunken. Der Anteil der nicht verlängerten Verträge sei von 31 auf 29 Prozent leicht zurückgegangen. Der Anteil der Personen, die den Betrieb nach Auslaufen ihres Vertrags verlassen haben, stieg – laut IAB – signifikant von 25 auf 32 Prozent. Besonders deutlich zeige sich dieses Muster im Verarbeitenden Gewerbe, im Gastgewerbe und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

Problem Befristung

IAB-Forscher Christian Hohendanner erklärt: „Befristungen erweisen sich für die Beschäftigten vor allem in Krisenzeiten als Problem, weil sie dann deutlich seltener als Brücke in unbefristete Beschäftigung dient.“ Bei einem erneuten konjunkturellen Aufschwung sei aber zu erwarten, dass Befristungen wieder an Bedeutung gewinnen und in der Folge auch die Übernahmen in unbefristete Beschäftigung erneut zulegen werden.

Basis Betriebspanel

Die Analysen basieren auf Daten des IAB-Betriebspanels vom Sommer 2020. Die Anteile der befristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie geringfügig und sonstige Beschäftigte. (WLI)