Befreiung von EEG-Umlage im Fokus
Demnach kann sich ein Schlachthof nach der Besonderen Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage befreien lassen, wenn der Anteil seiner Energiekosten den Grenzwert von 14 Prozent der Wertschöpfung übersteigt. In ihrer Anfrage vermuten die Grünen, dass der Einsatz von Zeitarbeitskräften und Werkvertragsbeschäftigten in der Schlachtbranche dazu beitrage, leichter die Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Umlage zu erfüllen, weil diese Kosten als Sach- und nicht als Personalkosten verbucht würden und dadurch den Gewinn verringern.
Ansatzfähige Kosten
Die Bundesregierung antwortete darauf, bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung seien die Kosten für Zeitarbeitnehmer und durch andere Unternehmen ausgeführte Lohnarbeiten anders als die Kosten der eigenen Beschäftigten ansatzfähig: „Allein aufgrund der Regelung kann die Bundesregierung derzeit nicht valide einschätzen, ob Unternehmen tatsächlich verstärkt Zeitarbeitnehmer einsetzen, um die Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung zu erfüllen. Dieser Frage soll im Rahmen der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts nachgegangen werden. In diesem Rahmen wird die Bundesregierung auch entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.“
Bei Lohnkosten gilt: Im Gegensatz zu Werkverträgen ist beim Einsatz ausländischer Zeitarbeitskräfte der Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche (Mindestarbeitsbedingungen) gültig.
Keine Statistik
Wie viele Zeitarbeitnehmer überhaupt in Schlachthöfen beschäftigt sind, lässt sich laut Antwort nicht sagen, denn statistische Angaben in der Wirtschaftsgruppe "Schlachten und Fleischverarbeitung" liegen nicht vor: „Im Rahmen der Beschäftigungsstatistik können Beschäftigte im Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung nicht noch zusätzlich nach dem Wirtschaftszweig ihres Einsatzes ausgewertet werden.“ Insgesamt waren dort im Juni 2012 142.300 Personen sozialversicherungspflichtig eingesetzt.
Werkvertrags-Missbrauch
Die Werkvertrags-Thematik war am 24. Juni ´13 auch Gegenstand einer ARD-Reportage. Die Autoren haben ein umfangreiches Werkvertragsunternehmensgeflecht aufgedeckt, auf dessen Basis Arbeitnehmer aus den europäischen Nachbarländern zu Niedriglöhnen in Schlachthöfen eingesetzt werden. (WLI)
Anfrage und Antwort stehen im Anhang zum Download.