Baumann: Zeitarbeit endlich voll anerkennen

Die SPD-Fraktion der Freien und Hansestadt Hamburg fordert in einem Antrag, einen Personalbericht zur Anzahl städtischer Beschäftigter mit befristetem Arbeitsvertrag zu erstellen. Zudem soll darin stehen, wie viele Zeitarbeitskräfte die Stadt einsetzt. „Dabei hat das eine mit dem anderen doch überhaupt nichts zu tun“, ärgert sich Christian Baumann, Bundesvorstandsmitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

„Hier werden zwei Dinge willkürlich in einen Topf geworfen“, kritisiert Baumann und verweist auf das iGZ-Mittelstandsbarometer. Demnach haben rund 90 Prozent der Zeitarbeitskräfte einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche. „Daran sollte sich die Stadt Hamburg mal ein Beispiel nehmen“, schlägt Baumann vor.

Zeitarbeit ist "Normalarbeit"

In dem geforderten Personalbericht sollen alle atypischen Beschäftigungsformen aufgelistet werden. Ärgerlich sei laut Baumann, dass auch Zeitarbeit als atypisch eingestuft werde. „Und das entspricht einfach nicht den Tatsachen“, kritisiert Baumann. Als Normalarbeitsverhältnisse werden unbefristete und voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten bezeichnet, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfassen und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt werden.

Besonderheit ist Dreiecksverhältnis

In der Zeitarbeit arbeiten je rund 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer in Vollzeit und haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche. „Die Besonderheit an Zeitarbeit ist das Dreiecksverhältnis – der Arbeitnehmer ist eben nicht unmittelbar dort beschäftigt, wo er seine Arbeit verrichtet. Aber das ist bei Handwerkern ja auch nicht so. Trotzdem zählen diese zur Riege der Normalarbeitsverhältnisse“, kann der Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmens pluss Personalmanagement GmbH die Trennung nicht nachvollziehen.

"Zeitarbeitskräfte nicht explizit ausweisen"

Er fordert daher, dass der Personalbericht für die Freie und Hansestadt Hamburg nicht explizit ausweisen soll, wie viele Zeitarbeitskräfte beschäftigt werden. „Zeitarbeitskräfte sind überwiegend unbefristet bei ihrem Arbeitgeber angestellt. Für sie gelten die ganz normalen arbeitsrechtlichen Regelungen. Und darüber hinaus ist die Branche zu nahezu 100 Prozent tarifiert. Ich sehe absolut keinen Grund, diese Beschäftigungsverhältnisse gesondert zu erwähnen – zumal Zeitarbeitskräfte nicht mal zum Personal der Stadt gehören,“ bemängelt Baumann. (ML)