Baumann: „Tarifautonomie geht anders“
„Der erste Aufschlag aus dem letzten Jahr war so etwas wie ein Versuchsballon“, erinnerte Christian Baumann, Mitglied des iGZ-Bundesvorstandes, an den ersten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Industrieverband Hamburg e.V. hatte zu einem Fachgespräch in die Büroräume des iGZ-Mitglieds Franke + Pahl eingeladen, bei dem Baumann die Auswirkungen der AÜG-Reform für Zeitarbeits- und Kundenunternehmen erläuterte.
Dieser erste Gesetzes-Versuchsballon sei dann aber schnell geplatzt, nachdem alle Seiten Ablehnung signalisierten. „Da war uns dann klar: So wird das nie Gesetz. Zum Glück!“, wie Baumann betonte. Denn im Vergleich zum ersten Entwurf sei die letzte Fassung der Reform doch deutlich entschärft worden.
Höchstüberlassungsdauer
Dennoch kommen laut Baumann nun einige Veränderungen auf die Branche zu. Die Höchstüberlassungsdauer betrage künftig gesetzlich 18 Monate. Tarifliche Abweichungen hiervon seien zwar möglich, „allerdings dürfen hierüber nur die Tarifpartner der Kundenbranchen entscheiden.“ Insofern seien der Zeitarbeitsbranche an dieser Stelle die Hände gebunden. „Das ist definitiv nicht das, was wir unter Tarifautonomie verstehen“, kritisierte er scharf.
Branchenzuschläge erweitern
Besser sehe es da beim Equal Pay aus. Das gesetzliche Equal Pay nach neun Monaten greife nur dann, wenn kein einschlägiger Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet wird. „Der iGZ versucht deshalb zusätzlich zu den bestehenden elf Tarifverträgen noch weitere Branchenzuschläge abzuschließen.“ Denn tarifliches Equal Pay sei wesentlich transparenter und leichter administrierbar. „Unter gesetzliches Equal Pay fallen auch Lohnanteile wie Prämien, Tankgutscheine, Rabatte in der Kantine oder Aktienoptionen“, gab Baumann Beispiele. All diese Entgeltbestandteile bei jedem einzelnen Kunden zu prüfen, sei schlicht nicht möglich.
Inkrafttreten verschoben
Positiv sei, dass das Inkrafttreten des Gesetzes um drei Monate verschoben wurde. Ursprünglich sollte die Reform zum Jahreswechsel kommen, nun steht der 1. April im Gesetz. „Damit gewinnen wir Zeit, um die Abläufe in unseren Unternehmen entsprechend anzupassen“, zeigte sich Baumann optimistisch. (ML)