BAP und iGZ: Verhandlungsgemeinschaft (VGZ)

Die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), haben am 22. Februar 2012 einen Vertrag über die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) geschlossen.

BAP und iGZ beschließen damit, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, zukünftig gemeinsam zu führen.

Paritätisch besetzt

Die VGZ ist paritätisch besetzt mit jeweils mindestens zwei Vertretern der jeweiligen Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der beiden Verbände. Sie werden von den zuständigen Gremien der Arbeitgeberverbände jeweils persönlich benannt und entsendet.

Vereinbarung

Auf Grundlage des Vertrages hat die VGZ am 22. Februar ´12 für die aktuellen Tarifverhandlungen zur Vereinbarung von tariflichen Modellen zur Lösung der Frage nach einer Lohngerechtigkeit zwischen Stamm- und Zeitarbeitnehmern einstimmig den BAP-Vizepräsidenten Thomas Bäumer (Verhandlungsführer BAP) zum Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft und den stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Holger Piening (Verhandlungsführer iGZ) zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft bestimmt.