Baldauf: Zeitarbeit ebnet Weg in Beschäftigung
„Uns ist es wichtig, ein klares Bekenntnis zur Zeitarbeit abzugeben“, erklärte MdL Christian Baldauf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Zeitarbeit ebne vielen Langzeitarbeitslosen den Weg zurück in Beschäftigung. Das gelte gerade auch für Ältere, die sonst selten eine Chance bekämen, sich zu beweisen.
Baldauf war einer der Teilnehmer des Informationsaustausches Zeitarbeit, zu dem der rheinland-pfälzische Landesbeauftragter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, Bernhard Eder, nach Mainz eingeladen hatte. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die am 1. April in Kraft treten wird. Dann gelten eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten.
„Verzichtbare Reform“
Als „verzichtbar“ bezeichnete Marcel Speker, iGZ-Leiter Kommunikation und Arbeitsmarktpolitik, die Reform. Die Änderungen seien im Wesentlichen bereits tariflich geregelt – oder es bestehe gar kein Regelungsbedarf. Der Mindestlohn von derzeit 9,23 Euro für Helfertätigkeiten in Westdeutschland garantiere eine faire Bezahlung. Zudem gebe es in elf Branchen Zuschlagstarifverträge.
Tariföffnungsklauseln nutzen
„Jetzt ist die gesetzliche Reform aber nun einmal da und wir werden schauen, wie wir die Änderungen in der Praxis am besten umsetzen können“, schaute Speker in die Zukunft. Eine wichtige Rolle würden dabei die Tariföffnungsklauseln spielen. „Der Gesetzgeber hat uns in manchen Bereichen einen tariflichen Spielraum eingeräumt“, erläutert Speker. Darum müssten unter anderem die Brachenzuschlags-Tarifverträge weiterentwickelt werden, um die starre Equal Pay-Regelung für die Praxis administrierbar zu machen.
Höchstüberlassungsdauer verhindert Vertretungen
Eder ärgerte sich besonders über die Höchstüberlassungsdauer. Wenn die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte doch bereits der der Stammbeschäftigten angepasst sei, „warum dann überhaupt eine zeitliche Befristung?“ Der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds attentus GmbH berichtete, dass in seinem Unternehmen viele Einsätze erst nach zwei oder drei Jahren endeten. „Das sind häufig Vertretungsfälle, zum Beispiel während einer Elternzeit oder Krankheit“, erläuterte Eder. In dieser Form sei das nach Inkrafttreten der Reform nicht mehr möglich. „Zeitarbeitnehmer müssen dann häufiger einen neuen Einsatz beginnen“, bedauerte er. Das können sich aufgrund der Branchenzuschläge negativ auf die Bezahlung auswirken. (ML)