BAG-Beschluss kann zu höherer Rentenleistung führen
Da die schriftliche Entscheidungsbegründung noch nicht vorliegt, lässt sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantworten ist.
Höhere Rentenleistung
Sofern in diesem Zusammenhang höhere Beiträge ab Dezember 2005 nachgemeldet werden, kann sich für Rentenbezieher hieraus nachträglich eine höhere Rentenleistung ergeben. Betroffen können Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 sein, für die in diesem Zusammenhang auch Beitragszeiten seit dem Dezember 2005 berücksichtigt wurden. Diese müssen aus einem Leiharbeitsverhältnis eines Unternehmens resultieren, bei dem Tarifverträge der CGZP angewendet wurden.
Rückwirkung
Damit die erhöhten Rentenleistungen ggf. rückwirkend auch für 2006 anerkannt werden können, wird betroffenen Rentenbeziehern empfohlen, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen. Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter Tel. 0800 10 00 48 00. Auskunft zu diesen Fragen geben auch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Unternehmen werden angeschrieben
Als Reaktion auf die Entscheidung werden die Träger der Deutschen Rentenversicherung das beigefügte Schreiben an Unternehmen versenden, bei denen die Anwendung von Tarifverträgen der CGZP bekannt ist. Dieses Schreiben ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt. Das Vorgehen wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mitgetragen.