BA-Beanstandungen diskutiert

Ganz im Zeichen der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) stand die Versammlung der hessischen Mitgliedsunternehmen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) in Gießen. Zum Auftakt begrüßten die beiden iGZ-Regionalkreisleiter für Hessen, Matthias Eder und Thomas Frese, die rund 50 Teilnehmer des Mitgliedertreffens.

Ass.jur. Sebastian Reinert, stellvertretender Leiter des iGZ-Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht, stellte die Änderungen im „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ vor. Das Merkblatt wurde in diesem Jahr bereits zwei Mal von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angepasst. Reinert informierte außerdem über die Änderungen in den neuen Fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und mögliche Auswirkungen auf die Prüfpraxis der BA ab August 2019.

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Die beiden iGZ-Regionalkreisleiter für Hessen, Matthias Eder und Thomas Frese, begrüßten neben Ass.jur. Sebastian Reinert (v.l.) rund 50 Teilnehmer beim iGZ-Mitgliedertreffen in Gießen.

Diskussion

Mit den Teilnehmern diskutierte Reinert auch Beanstandungen der BA im Rahmen von aktuellen Prüfungen. Insbesondere wurden dabei die Schriftform von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und auch die Konkretisierung (namentliche Bezeichnung) des Mitarbeiters vor Beginn der Überlassung thematisiert. (WLI)