Auswirkungen einer Höchstüberlassungsdauer diskutiert
Bei der Veranstaltung, die traditionell gemeinsam vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) mit der Handelskammer Hamburg durchgeführt wird, waren mehr als 200 Zeitarbeitsunternehmer zugegen, um sich über die Folgen der von der Großen Koalition in Berlin geplanten Neuordnung der Zeitarbeit zu informieren.
Übernahme durch Einsatzbetrieb
Für die Hamburger DGB-Vorsitzende Katja Karger war die Frage von Moderator und iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker gänzlich unverständlich: Er wollte von ihr wissen, wie sie den Mitarbeitern der Zeitarbeit erklären wolle, dass es eine gute Idee sei ihnen zunächst nach neun Monaten durch ein gesetzliches „Equal Pay“ mehr Geld zu bescheren. Dann werde es ihnen nach weiteren neun Monaten durch die Einführung einer maximalen Überlassungsdauer wieder weggenommen. Für sie – und auch die Leiterin des Amts für Arbeit und Integration der Hamburger Arbeitsbehörde, Petra Lotzkat, stand unumstößlich fest, dass so gut wie niemand von einer solchen langen Überlassungsdauer betroffen sei und dass natürlich am Ende der 18 Monate eine Übernahme durch den Einsatzbetrieb stehe.
Zeitarbeit kein billiger Ersatz
Sebastian Lazay, BAP-Vizepräsident, und Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer des Norddeutschen Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, widersprachen auf dem Podium: Die Einführung einer maximalen Überlassungsdauer werde eben nicht dazu führen, dass die betroffenen Mitarbeiter übernommen würden. Es sei eine Mär, dass Zeitarbeit als billiger Ersatz für eine Festanstellung diene. Zeitarbeit werde sehr verantwortungsbewusst zur Bereitstellung von betrieblicher Flexibilität eingesetzt. Und die ende nun einmal nicht fix nach 18 Monaten.
Tariflicher Vorrang
Speker wies zudem auf die Ergebnisse des aktuellen iGZ-Mittelstandsbarometers hin, wonach jeder fünfte Zeitarbeitseinsatz 18 Monate oder länger dauere. Auf dem Podium wurden zudem kontrovers die Frage eines tariflichen Vorrangs für bestehende Branchenzuschlagsregelungen vor einer gesetzlichen Equal Pay-Lösung und die Frage diskutiert, ob es überhaupt eine „Kernfunktion“ der Zeitarbeit gebe und – wenn ja – welche es denn sei. Fraglich sei, ob es der Politik überhaupt zustehe, solche „Kernfunktionen“ für einzelne Branchen überhaupt zu definieren.
Initiativen
Zuvor hatte BAP-Präsident Volker Enkerts die Veranstaltung eröffnet und Dr. Sven Hallscheidt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte in die aktuellen bundespolitischen Initiativen zur Zeitarbeit, die sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD ergeben, eingeführt.