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Welche Folgen hat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für die Zeitarbeitsbranche und die bayerische Wirtschaft? Darüber sprach Petra Eisen, iGZ-Landesbeauftragte Bayern, während des Kleinen Parteitages der Grünen in Nürnberg mit zahlreichen Entscheidern und Politikinteressierten.

Auswirkungen der AÜG-Reform diskutiert

Welche Folgen hat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für die Zeitarbeitsbranche und die bayerische Wirtschaft? Darüber sprach Petra Eisen, iGZ-Landesbeauftragte Bayern, während des Kleinen Parteitages der Grünen in Nürnberg mit zahlreichen Entscheidern und Politikinteressierten.

Am Gemeinschaftsstand der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) stellte die Vertreterin des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ihre Sicht der Dinge dar: „Die AÜG-Reform war unnötig, weil die wesentlichen Punkte bereits tariflich geregelt waren“, verwies sie auf das umfangreiche iGZ-DGB-Tarifwerk. Die Branchenzuschläge garantierten bereits seit 2012 dort, wo es Lücken gebe, eine stufenweise Angleichung der Löhne von Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten. Und auch der Einsatz von Zeitarbeitskräften als Streikbrecher sei schon lange tariflich verboten.

Tarifliche Lösungen finden

Trotzdem habe die Große Koalition entschieden das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erneut zu reformieren. „Damit müssen wir jetzt leben“, schaut die Sprecherin der iGZ-Landesbeauftragten nach vorne. Nun gelte es sich mit den Sozialpartnern zusammenzusetzen, um praktikable Lösungen zur Gestaltung der Tariföffnungsklauseln zu schaffen. (ML)