Aus- und Weiterbildung: Mindestlohnerhöhung

Für die Aus- und Weiterbildungsbranche nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch wird voraussichtlich ab Januar 2016 ein neuer Mindestlohn gelten. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, die Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 8. September.

Wird in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt, müssen Lehrbeauftragte für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern künftig mindestens folgende Stundenlöhne erhalten:

 

Ost

West

Seit 1. Januar 2015

12,50 Euro

13,35 Euro

Ab 1. Januar 2016

13,50 Euro

14,00 Euro

Ab 1. Januar 2017

14,60 Euro

14,60 Euro

Die Mindestlöhne sind auch für Zeitarbeitskräfte bindend. iGZ-Mitglieder finden nach dem Einloggen weitere Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen in der Datenbank Recht. (ML)

Der vollständige Entwurf der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch steht im Anhang zum Download.