AÜG-Reform: Tarifliche Lösungen gestalten

„Es ist nun an der Zeit, nach vorne zu schauen und vernünftige tarifliche Regelungen zu schaffen“, betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), während einer Podiumsdiskussion beim 10. Branchentreff Zeitarbeit der gesetzlichen Unfallversicherung VBG in Duisburg.

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sei ohne Frage ärgerlich und aus Sicht des iGZ-Hauptgeschäftsführers unnötig. „Aber so ist es jetzt nun einmal“, zeigte er sich pragmatisch, „das Gesetz wird am 1. April in Kraft treten.“ Glücklicherweise habe der Gesetzgeber bei der Höchstüberlassungsdauer und beim Equal Pay tarifliche Öffnungsklauseln vorgesehen. Die Branchenzuschläge müssten nun dementsprechend weiterentwickelt werden.

Planungssicherheit schaffen

Roland Wolf, Geschäftsführer Arbeits- und Tarifrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA), pflichtete ihm bei: „Es ist müßig, ob man mit der Reform nun seinen Frieden gemacht hat oder nicht. Fakt ist, dass das jetzt die geltende Rechtslage ist. Nun müssen wir die Tariföffnungsklauseln nutzen und diese Vereinbarungen bestmöglich gestalten.“ Für die Unternehmen gehe es jetzt in erster Linie um Planungssicherheit. Ziel sei es, klare, eindeutige Regelungen zu schaffen.

„Erfolgsgeschichte“

Als „richtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Markus Hofmann, Leiter Sozialpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die AÜG-Reform. „Gleiche Geld für gleiche Arbeit“ sei mehr als ein Motto. Der DGB sehe dies als Grundlage für Gerechtigkeit. Positive Worte fand er für die stetig sinkenden Arbeitsunfallzahlen in der Zeitarbeitsbranche. „Wir haben den Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit vor einigen Jahren zum Fokusthema gemacht“, berichtete er. „Seitdem haben wir in diesem Punkt eine Erfolgsgeschichte geschrieben.“ (ML)