AÜG-Reform: Ressortabstimmung im Januar

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) soll im Januar in die Ressortabstimmung gehen. Das bestätigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Interview mit der Rheinischen Post.

Der Entwurf basiere auf der Grundidee „mehr Flexibilität durch Tarifverträge“. Zahlreiche Politiker sowie Arbeitgeberverbände bemängelten den Entwurf. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) kritisiert unter anderem, dass die tarifautonom ausgehandelten Branchenzuschlags-Tarifverträge nach zwölf Monaten Einsatzzeit obsolet werden, wenn das Gesetz gemäß des ersten Entwurfes in Kraft  tritt. Nahles zeigte sich indes laut eigener Aussage „streitlustig“. Sie setze eins zu eins den geplanten Koalitionsvertrag um.

Flüchtlinge unterstützen

Mit Blick auf die Flüchtlinge betonte sie im Interview: „Wir müssen alles daransetzen, sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich zu unterstützen.“ Die Bundesarbeitsministerin geht davon aus, dass bei ungefähr 30 Prozent der Flüchtlinge die Startbedingungen für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt günstig seien. Hauptproblem sei die Sprache. Acht bis zehn Prozent der Flüchtlinge verfügten aber über so gute Englisch-Kenntnisse, dass sie schnell vermittelt werden könnten.

Restriktionen behindern Integration

„Anstatt die Möglichkeiten der Zeitarbeit weiter einzuschränken, sollte man auf die weitreichenden Kenntnisse der Branche bei der Arbeitsmarktintegration setzen“, forderte Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer. Zwei Drittel der Beschäftigten in der Branche seien zuvor beschäftigungslos gewesen, jeder vierte Zeitarbeitnehmer habe ausländische Wurzeln. Mit dieser Erfahrung sei die Zeitarbeit prädestiniert dafür, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, so Stolz. (ML)