AÜG-Reform: Ressortabstimmung auf Eis gelegt
Die Bundesarbeitsministerin ärgerte sich, hier würden "strategische Spielchen gespielt" und "ideologische Schlachten" geschlagen, die mit Inhalten nichts zu tun hätten.
Bedenken der CSU
Hintergrund, so die Agentur, seien wohl Bedenken der CSU. Die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - den Einsatz von Zeitarbeitnehmern auf 18 Monate begrenzen und nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie für Stammbelegschaften vorschreiben. Ins Kreuzfeuer der Kritik geriet zunächst die geplante Ausnahmeregelung, die eigentlich nur für tarifgebundene Unternehmen vorgesehen war. Nach Gesprächen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sollten auch Ausnahmen für Unternehmen möglich sein, die dem Flächentarif ihrer Branche nicht angehören.
Korrekturbedarf
Laut SPD hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier die Ressortabstimmung für Dienstag (23. Februar) zugesagt. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt betonte, es herrsche vor allem bei Zeitarbeitsverhältnissen noch Korrekturbedarf. Deshalb werde es diese oder nächste Woche keine weiteren Beratungen im Regierungsbündnis geben. Ziel sei eine Regelung, die nicht über den Koalitionsvertrag hinausgehe. Laut Nahles wurde am Abend dann bekanntgegeben, dass die eigentlich als sicher geltende Ressortabstimmung nicht eingeleitet werden solle. (WLI)