AÜG-Reform: Mehr als Equal Pay

Parallel zum Mitgliedertreffen in Köln versammelten sich auch im mecklenburgischen Schwerin die Mitglieder des Interessverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Knapp 30 Teilnehmer informierten sich zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und wählten den iGZ-Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern.

Der amtierende Karsten Wellnitz wurde von den Anwesenden einstimmig und ohne eine einzige Enthaltung in seinem Amt als iGZ-Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. In seinen Begrüßungsworten wies Wellnitz auf den im April anstehenden iGZ-Bundeskongress und dessen Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung des Verbandes hin. „Jede Stimme zählt“, so Wellnitz, „die aus Mecklenburg-Vorpommern genauso wie die aus Bayern“. Dass er auf jede Stimme zählen konnte, bewies die anschließende Wahl.

Konkretisierungspflicht gilt direkt ab 1. April

Im folgenden Vortrag zur AÜG Reform 2017 erläuterte iGZ-Verbandsjurist Marcel René Konjer die Neuerungen auch jenseits der großen Schlagworte „Equal Pay“ und „Höchstüberlassungsdauer“. „Stichtag ist der 1. April. Für gesetzliches oder tarifliches Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer haben Sie noch einen zeitlichen Puffer. Die Konkretisierungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten greifen dann aber sofort!“, so Konjer. Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge müssen jeweils als solche kenntlich gemacht sein. Daher riet der Jurist den Mischbetrieben, also Unternehmen, die sowohl Zeitarbeit, als auch Werk- oder Dienstverträge anbieten, bis Ende kommenden Monats zu überprüfen, ob diese wirklich den Anforderungen an einen echten Werk- oder Dienstvertrag genügen. „Wo Werkvertrag drauf steht, muss auch Werkvertrag drin sein.“ fasste er die Regelungen in Bezug auf Scheinwerkverträge zusammen.

Unternehmerfrühstück in Mecklenburg-Vorpormmern

Wellnitz lud außerdem zu einem gemeinsamen iGZ-Unternehmerfrühstück am ersten Dienstag jedes geraden Kalendermonats ein. Interessierte Mitglieder können Ihn über seine E-Mail-Adresse kontaktieren.