AÜG-Reform lockt zu Mitgliedertreffen

Mit seiner Deutschlandtour zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) schreibt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) derzeit eine wahre Erfolgsgeschichte. Wohin auch immer der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche zu einem Mitgliedertreffen einlädt, strömen die Unternehmer zum Tagungsort.

Rund 60 Teilnehmer folgten der Einladung von Ulrike Kücker, iGZ-Landesbeauftragte Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, nach Erfurt. In Münster begrüßte Carsten Ahrens, iGZ-Regionalkreisleiter Münsterland / Westliches Westfalen, knapp 80 iGZ-Mitglieder.

Kunden ohne Tarifbindung

Das besondere Augenmerk der Veranstaltungen liegt darauf, den iGZ-Mitgliedern die Folgen der AÜG-Reform auf ihre tägliche Arbeit zu erläutern. Darum gingen die Verbandsjuristen Marcel Konjer und Sebastian Reinert auch explizit auf die Fragen der Teilnehmer ein. In Erfurt lag ein Themenschwerpunkt auf dem Umgang mit Kundenunternehmen ohne Tarifbindung oder Betriebsrat. „In diesen Fällen schnürt der Gesetzgeber ein besonders enges Korsett “, verwies Konjer darauf, dass eine Anwendung von abweichenden Tarifverträgen dann kaum möglich sei.

 

Erfahrungen aus der Praxis

Auf Basis der neuen Rechtsgrundlage und der Teilnehmerfragen erarbeitet das Rechtsreferat derzeit ein umfangreiches Informationspaket. „Dabei sind wir auch auf die Mithilfe der iGZ-Mitglieder angewiesen“, verdeutlichte Reinert und bat die Anwesenden, ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der AÜG-Reform zu teilen. Nur so könne das Rechtsreferat Merkblätter erstellen, die den Anforderungen des neuen AÜG gerecht werden und gleichzeitig praxistauglich seien. Wie kann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Einsatzbeginn schriftlich abgeschlossen werden? Wie kann die geforderte „Konkretisierung“ des Zeitarbeitnehmers vor Einsatzbeginn umgesetzt werden? Diese Fragen wurden im gemeinsamen Austausch diskutiert. (ML)