AÜG-Reform im Kreuzfeuer

Mit der Ankündigung „Die AÜG-Reform wird erst zum 1. April 2017 in Kraft treten“ überraschte Marcel Speker, Leiter Kommunikation und Arbeitsmarktpolitik im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die rund 200 Zuhörer einer Podiumsdiskussion auf der Messe Zukunft Personal in Köln.

Ursprünglich sollte das geänderte Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wirksam werden – auf die Änderung habe sich der Ausschuss Arbeit und Soziales (Deutscher Bundestag) geeinigt.

Schwere Aufgaben

„Leicht macht es uns die Politik nicht“, seufzte Thorsten Rensing, iGZ-Vorstandsmitglied. Bei der Podiumsdiskussion debattierte er mit Juliane Landmann, Bertelsmann Stiftung, und Christian Iwanowski, Gewerkschaftssekretär der IG Metall, die Fragen von Speker. Personalentwicklung sei ein absolutes Zukunftsthema.

Risiko-Investitionen

„Es gibt mehrere Gründe, warum sich Weiterbildung rechnen kann“, erklärte Rensing. Doch die drohenden Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sehe er in diesem Zusammenhang sehr kritisch. Denn schließlich berge eine solche Investition in den Arbeitnehmer immer auch ein gewisses Risiko für den Arbeitgeber. Am Beispiel von besonders gefragten Pflegekräften erläuterte er, dass sich Fortbildungen von Fachpersonal für die Unternehmen in Zukunft nicht mehr rentieren werden.

Öffnungsklauseln

„Der Gesetzgeber hat an vielen Stellen Änderungen vorgenommen. Handwerklich nicht immer sehr geschickt, das gebe ich zu“, stimmte Iwanowski ihm zu. Man arbeite daher gemeinsam an einer sachgerechten Umsetzung der im neuen AÜG vorgesehenen tariflichen Öffnungsklauseln. Rensing kritisierte, „die Situation der Zeitarbeitsbranche wird durch die AÜG-Reform nicht übersichtlicher.“

Flexible Modelle

Neben der Personalentwicklung, so Speker, sei auch Flexibilität ein echtes Zukunftsthema auf dem Arbeitsmarkt. „Flexible Arbeitsmodelle werden in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein“, betonte Landmann. Die Flexibilität der Zeitarbeitsbranche werde aber mit der AÜG-Reform beschnitten. Begründet werde dies damit, dass die Zeitarbeit auf ihre Kernfunktion zurückgeführt werden solle.

Rolle zugewiesen

Rensing hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Zeitarbeit mehr sei, als ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. „Der Gesetzgeber hat der Zeitarbeit eine bestimmte Rolle zugewiesen. Ob er das richtig gemacht hat, darüber lässt sich sicher streiten“, äußerte sich Iwanowski zur Problematik. (AA)