AÜG-Reform erklärt

Schluss mit dem Schlupfloch: In Zukunft sind Werkverträge und Zeitarbeit klar getrennt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte eine Broschüre zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin heißt es, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, Scheinwerkverträge nachträglich als Zeitarbeit zu legalisieren. Dies hatte der iGZ schon lange gefordert.

In der Veröffentlichung des BMAS wird erläutert, dass der Missbrauch von Werkverträgen durch die Gesetzesänderung verhindert werden soll. Für die Zeitarbeitnehmer gilt mehr Transparenz: Sie müssen zukünftig von ihrem Arbeitgeber darüber informiert werden, dass sie als Zeitarbeitnehmer tätig werden. Ziel ist es laut BMAS, die Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktion, den flexiblen Personaleinsatz, zurückzuführen.

Erfolgreiche Selbstregulierung

In der Broschüre wird auch darauf hingewiesen, dass in Zukunft Equal Pay nach neun Monaten gilt. Außerdem wird eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt. Im Rahmen von (Branchenzuschlags-) Tarifverträgen sind Ausnahmen von diesen Regelungen möglich. Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft sollen auch beim neuen Gesetz weiterhin möglich bleiben. Der Gesetzgeber erkennt damit die erfolgreiche Selbstregulierung der Zeitarbeitsbranche grundsätzlich an.  

„Realität ignoriert“

In der Broschüre befinden sich auch Grafiken, die die Lohnentwicklung der Zeitarbeitnehmer darstellen. „Dabei wird jedoch die Realität ignoriert“, ärgert sich Stolz. Mit der neuen Höchstüberlassungsdauer falle das Entgelt nach 18 Monaten auf das ursprüngliche Ausgangsniveau zurück, da der Zeitarbeitnehmer in einem neuen Unternehmen eingesetzt werden müsse. (AA)

06.07.2022

BMAS-Broschüre zur AÜG-Reform