AÜG-Reform aus juristischer Sicht beleuchtet

„Volles Haus“, verkündete Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zufrieden. Beim 6. Potsdamer Rechtsforum brach der iGZ alle bisherigen Besucherrekorde. Über 400 Teilnehmer folgten der Einladung des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche, um sich über die Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu informieren.

„Wir haben den Schwerpunkt bewusst auf die praktische Umsetzung gelegt“, so Stolz. Das lockte nicht nur zahlreiche iGZ-Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Stolz freute sich auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der befreundeten Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit und des BAP zu begrüßen.

Politische Situation beleuchtet

In seiner Begrüßungsrede fasste er die politische Situation nach der Bundestagswahl zusammen. Feste stehe schon jetzt, dass es im Bundesarbeitsministerium einen Personalwechsel gebe. Weiteres bleibe abzuwarten. „In vielen Punkten müssen die Fraktionen wohl sehr lange reden. Die Gespräche laufen bislang ganz vorsichtig, langsam und abgesichert.“ Stolz erwarte daher vor Weihnachten eher keine Einigung.

„Positionen heben sich auf“

Während CDU/CSU keine weiteren Regulierungen für die Zeitarbeitsbranche planen, fordern die Grünen „Equal Pay plus Flexibilitätsprämie ab Tag eins“. Die FDP möchte hingegen die „überflüssigen Reformen“ abbauen. „Unterm Strich heben sich die Positionen der Grünen und der FDP bei einem möglichen Jamaika-Bündnis also auf“, resümierte Stolz. Die SPD habe der AÜG-Reform selbst zugestimmt. Insofern sei auch aus der Opposition nicht viel Ärger zu erwarten. „Für die Zeitarbeitsbranche bedeutet das: Der einfachste Weg wäre es, erstmal alles laufen zu lassen“, fasste der iGZ-Hauptgeschäftsführer zusammen. Eine Evaluierung des AÜG sei ohnehin für das Jahr 2020 ins Gesetz geschrieben worden.

Rechtsprechungen und Tarife

Neben der politischen Situation ging der Blick beim 6. Potsdamer Rechtsforum auf aktuelle Rechtsprechungen sowie die tariflichen Entwicklungen. „Wir haben inzwischen acht Branchenzuschläge gemäß der geforderten Änderungen angepasst“, verkündete Stolz dazu. „Gemeinsam mit den Sozialpartner haben wir also wieder einmal bewiesen, dass wir die Anpassungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen können.“ Er hoffte, diese Tatsache käme bei der Politik an, damit auch in Zukunft „Tarif vor Gesetz“ gelte. (ML)