AÜG-Referentenentwurf kein Fortschritt

"Besser die jetzige Gesetzeslage in der Zeitarbeitsbranche beibehalten und die Tarifverträge weiterentwickeln als den verkorksten AÜG-Diskussionsentwurf aus dem BMAS umsetzen", waren sich der AÜG-Experte Prof. Dr. Peter Schüren und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz in ihren Referaten auf der Fachtagung zum Fremdpersonaleinsatz in Bottrop einig.

Das Thema der Fachtagung bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) in Bottrop lautete "Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit und bei Werkverträgen". Neben zahlreichen Betriebsräten aus NRW nahmen unter anderem auch die ehemaligen und aktuellen iGZ-Tarifverhandlungsführer Norbert Fuhrmann und Sven Kramer teil.

Neuregelungen wenig hilfreich

Stolz kritisierte in seinem Grundsatzreferat zum AÜG-Referentenentwurf aus dem BMAS die angedachten Neuregelungen zur Zeitarbeit als wenig hilfreich, echte Verbesserungen für die Beteiligten gegenüber der bisher gelebten Praxis in der Branche zu erzielen. Offensichtlich traue das Ministerium den Sozialpartnern immer noch zu wenig Verantwortung zu, die Zeitarbeit fair und sachgerecht weiterzuentwickeln.

Missglückter Referentenentwurf

Dem stimmte auch Prof. Dr. Schüren in seinem "Totalverriss" der bisherigen AÜG-Änderungsvorschläge zu: "Die aktuelle Gesetzeslage ist besser als der auch juristisch-handwerklich missglückte Referentenentwurf." Große (CGZP-)Verwerfungen seien längst vom Tisch. Es gebe nur noch flächendeckend ganz normale Tarifverträge mit den DGB-Einzelgewerkschaften. Willkürliche 18-Monats-Grenzen dienten nicht der Beglückung der Zeitarbeitskräfte (Einkommensverluste!) und Ausnahmen von dieser Regel sollten den Tarifpartnern der Zeitarbeit ermöglicht werden (und nicht den Einsatzbranchen, die hierfür kein Mandat hätten).

Tarifautonomie sorgte für Paradigmenwechsel

Stolz unterstützte diese Schüren-Ausführungen ausdrücklich und ergänzte: "Flexibilität und Fairness schließen sich nicht aus. Der Paradigmenwechsel hin zu guter Zeitarbeit ist in den letzten Jahren durch die Arbeitgeberverbände zusammen mit den Sozialpartnern und nicht durch den Gesetzgeber zustande gekommen. Dies sollte Berlin honorieren und nicht durch Eingriffe in die Tarifautonomie gefährden."