AÜG in der Wahlkreisdiskussion

Nicht nur in Berlin im Bundestag, auch in den Wahlkreisen diskutieren die Bundestagsabgeordneten derzeit die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal, hatte in seinem Wahlkreis in Hildesheim Personaldienstleister zu einem Fachgespräch in die Räume von „Arbeit und Dritte Welt“ eingeladen, zu dem auch Markus Paschke, der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion anreiste.

Sachorientierte Diskussion

Diese Gelegenheit ließ sich Jürgen Sobotta, der iGZ-Landesbeauftragte für Niedersachsen, mit seinem Unternehmenshauptsitz in Hildesheim, nicht nehmen. Gemeinsam mit Dr. Benjamin Teutmeyer, Referent aus dem iGZ-Hauptstadtbüro, legte er in der engagierten und zugleich sachorientierten Diskussion die Positionen des iGZ zu dem Gesetzesentwurf dar: Der Equal Pay-Begriff muss praktikabel sowie rechtssicher formuliert und ausgestaltet werden.

Keine Sanktionen

Sanktionen dürfen nicht überzogen werden. Für fehlerhafte Auskünfte seitens der Einsatzbetriebe dürfen dem Zeitarbeitsunternehmen keine Sanktionen auferlegt werden. Das Zusammenrechnen von Kurzaufträgen innerhalb eines Drei-Monatszeitraumes in Verbindung mit der geplanten dreimonatigen Unterbrechungszeit erschwert zukünftig die Beschäftigung von Studenten und Teilzeitkräften oder Mutterschutzrückkehrerinnen, die beim Wiedereinstieg häufig nicht durchgängig in Vollzeit arbeiten wollen.

Mitspracherecht

Außerdem müssen die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche in jedem Fall ein Mitspracherecht bei der tarifpartnerschaftlichen Vereinbarung der Höchstüberlassungsdauer erhalten. Die Parlamentarier sagten zu, die Anregungen mit nach Berlin zu nehmen und dort in die Verhandlungen mit einzubringen. Jürgen Sobotta dankte für die Diskussion, man werde sicher in Kontakt bleiben. Dem Verein Arbeit und Dritte Welt, der vorab kurz seine spannenden Projekte erläutert hatte, dankte der iGZ-Landesbeauftragte für die Gastfreundschaft. (BT)