AÜG-Fragebogen jetzt ausfüllen

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) schwappte über der Zeitarbeitsbranche auch eine regelrechte Monsterwelle an Bürokratie-Mehraufwand zusammen. Der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann verdeutlichte die praktischen Auswirkungen bereits in seiner Begrüßungsrede unlängst beim iGZ-Bundeskongress in Berlin: „Unfassbar viel Papier“ müsse mittlerweile beschrieben werden, kritisierte er das Ausmaß des zusätzlichen täglichen Aufwands. Von der Konkretisierung der Namen von Zeitarbeitnehmern bei Vertragsabschluss bis hin zum Erstellen einer Vergleichsberechnung im Zusammenhang mit Equal Pay reichen die Aufgaben, die jeden Tag von den Personaldisponenten zusätzlich zu bewältigen sind – Mehraufwand, der auch etwas kostet.

Warum auch immer – bislang geht die Bundesregierung allerdings davon aus, dass nur sehr geringe Bürokratiekosten durch die Gesetzesänderungen entstehen. Das Statistische Bundesamt ist nun aber von der Bundesregierung damit beauftragt worden, die Bürokratiekosten für die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind mit Blick auf die anstehende Evaluierung der Änderungen des AÜG im nächsten Jahr von enormer Bedeutung.

PDF direkt ausfüllen

Der iGZ bietet seinen Mitgliedern jetzt die Möglichkeit an, unmittelbar Einfluss zu nehmen: Im internen Teil der iGZ-Homepage (iGZ-Mitgliederinfo 23/2019) steht der Fragebogen als PDF-Datei ab sofort zur Verfügung und der iGZ bittet darum, diese Chance auch zu nutzen. Der Fragebogen kann bequem und direkt in der PDF-Datei ausgefüllt, abgespeichert und dann per Mail an das Statistische Bundesamt zurückgesendet werden.

Frist beachten

Dabei ist jedoch eine Frist zu beachten: Der Fragebogen muss bis zum 6. Mai 2019 direkt an Natascha Meyer: natascha.meyer@destatis.de gemailt werden. Natascha Meyer steht zudem auch für Rückfragen unter der Rufnummer 0611 75 23 23 zur Verfügung. (WLI)