AÜG-Entwurf auf Eis gelegt
Das Bundesarbeitsministerium solle sich laut FAZ nun erst einmal erneut mit den Tarifpartnern zusammensetzen. Die Bundeskanzlerin mahnte Arbeitsministerin Andreas Nahles (SPD), der erste Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zeitarbeit und Werkverträge gehe über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinaus.
Prüfung
Wörtlich sagte die Kanzlerin: „In diesem Fall werde ich wachen, dass wir über den Koalitionsvertrag nicht hinausgehen.“ Es scheine unstrittig zu sein, „dass der vorliegende Referentenentwurf dieser Prüfung nicht standhalten wird“, stellt Merkel zudem fest.
Heftige Kritik
Das Vorhaben, die Überlassungsdauer künftig auf 18 Monate zu begrenzen, stieß in der Wirtschaft auf heftige Kritik. Mit einer Tariföffnungsklausel sollte eine längere Überlassung ermöglicht werden, sofern auch dafür eine bestimmte Höchstdauer festgesetzt werde. Außerdem solle laut Entwurf nach neun Monaten ein gesetzliches Equal Pay gelten. Aber diese Frist könne – bei tariflicher Bindung der Kundenunternehmen an die Branchenzuschlagstarifverträge – auf bis zu zwölf Monate verlängert werden. Auch aus den Reihen der CDU wurden Stimmen laut, der Entwurf entspreche nicht den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung und schieße weit übers Ziel hinaus.
"Völlig abwegig"
Arbeitgeberpräsident Kramer kommentierte den Entwurf auf Basis des Koalitionsvertrags als „völlig abwegigen Eingriff in unsere Tarifautonomie“ und einem „Großangriff auf Hunderttausende selbständige Unternehmen“. (WLI)