AÜG-Anhörung: iGZ vertritt Zeitarbeitsbranche
Gleich drei Vertreter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) werden an der Anhörung der Sachverständigen zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) teilnehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lud dazu im Rahmen der parlamentarischen Beratung nach Berlin ein.
Neben dem stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden, Sven Kramer, werden Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, und Andrea Resigkeit, Leiterin iGZ-Hauptstadtbüro, vor Ort sein. Die Anhörung findet am 17. Oktober zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr statt und wird im Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen.
Bürokratische Hemmnisse erwartet
Vorab hat der iGZ in einer schriftlichen Stellungnahme nochmals betont, dass ein Eingriff des Gesetzgebers in die Tarifautonomie überflüssig sei. Die Sozialpartner hätten in der Vergangenheit mehrfach eindrucksvoll bewiesen, dass sie in der Lage seien, die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche selbst fair zu gestalten. In der Stellungnahme geht der iGZ auch explizit auf die einzelnen geplanten Regelungen der geplanten AÜG-Reform ein. „Der Gesetzentwurf führt, wenn er unverändert so umgesetzt wird, zu einem erheblichen Anwachsen bürokratischer Hemmnisse und schränkt die gerade aktuell so wichtigen Integrations- und Flexibilisierungsfunktionen der Zeitarbeit ein“, lautet das Fazit des Berichts.
Termine im Gesetzgebungsverfahren
Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen terminiert. Am 20./21. Oktober finden die 2. und 3. Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag statt. Für den 4. November ist die Beteiligung des Bundesrates geplant. Demnach ist ein Inkrafttreten des reformierten AÜG am 1. Januar 2017 wahrscheinlich.
Fristen
Allerdings gibt es nach dem jetzigen Stand des Entwurfes in den wichtigen Umsetzungspunkten längere Einführungsfristen. Die Frist für gesetzliches Equal Pay würde bei Inkrafttreten zum Jahreswechsel erstmalig am 1. Oktober 2017 erreicht. Die Höchstüberlassungsdauer würde am 1. Juli 2018 zum ersten Mal greifen. Dadurch haben die Sozialpartner im nächsten Jahr noch ausreichend Zeit, die vorgesehenen Tariföffnungsklauseln auszugestalten. (ML)