Auch Zeitarbeit bei Kurzarbeitergeld berücksichtigen

Die leichteren Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Das sieht der „Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen" vor, in dem auch die Zeitarbeitsbranche berücksichtigt ist.

Zeitarbeit mit aufnehmen

„Wenn die VO-Ermächtigung verlängert wird, muss die Zeitarbeit auch in die VO aufgenommen werden. Denn die Zeitarbeit leidet unter den derzeitigen Unsicherheiten genauso wie der Rest der Wirtschaft“, reagierte der stellvertretrende iGZ-Hauptgeschäftsführer, RA Dr. Martin Dreyer, auf die Ankündigung. Wörtlich solle die Verordnungsermächtigung wie folgt geregelt werden: „Die Verordnungsermächtigung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit in § 11a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird bis 30. Juni 2023 verlängert.“

Absenkung auf zehn Prozent

Aktuell noch bis 30. September 2022 geltende Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld sollen demnach um drei Monate bis 31. Dezember 2022 verlängert werden: Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf zehn Prozent und Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.

Änderungsantrag

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen" sollen zudem auch die aktuell bis 30. September 2022 befristeten Verordnungsermächtigungen in § 109 Abs. 5 SGB III und § 421c SGB III in § 109 SGB III zusammengefasst, punktuell erweitert und verlängert werden. Der Entwurf soll per Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

02.09.2022

Referentenentwurf VO Kurzarbeitergeld

02.09.2022

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


Telefon: 0251 32262-152
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de

Weitersagen