Auch in Österreich sollen Beschäftigungsschranken für Flüchtlinge fallen

Nach den überaus positiven Erfahrungen bei der Beschäftigung Geflüchteter in der Zeitarbeitsbranche bei der Flüchtlingswelle 2015 können aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert eine (Zeit-)Arbeit in Deutschland aufnehmen. Anders als 2015 ist jetzt dafür allerdings nach Erteilung des Aufenthaltstitels keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr erforderlich.

Lockerung ab April

Wie der „Kurier“ aus Österreich nun meldete, ist die Beschäftigungsbahn für Ukraine-Flüchtlinge ab April auf in Österreich frei: Ab dem zweiten Quartal sollen, so der Kurier, „alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden“. Das gelte auch für die Arbeitnehmerüberlassung. Damit können sie ohne Beschäftigungsbewilligung  durch den Arbeitsmarktservice (AMS) jede Arbeit annehmen „In Deutschland findet jeder zweite Ukrainer seinen Job über einen Arbeitskräfteüberlasser. Ich erwarte, dass dadurch die Beschäftigung  auch in Österreich einen Schub bekommt“, reagierte Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des AMS. Weiterer Vorteil: Mit dem Schritt werden die Geflüchteten EU-Bürgern gleichgestellt - das Ziel sei eine noch raschere  Arbeitsaufnahme.

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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