Auch Bundesrat kritisiert geplantes Zeitarbeitsverbot
Die Debattenredner von CDU/CSU und FDP in der ersten Lesung des Bundestages zum geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz haben das darin avisierte Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie als überzogen kritisiert und insoweit auch den entsprechenden Hinweis der zuvor beteiligten Fachausschüsse des Bundesrates aufgegriffen.
In dieser Stellungnahme zum Entwurf heißt es wörtlich: „Weiterhin erscheint das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in der Fleischwirtschaft als problematisch. Die Leiharbeit hat sich gerade auch bei kleinen und mittelständigen Unternehmen für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Fleischwirtschaft als essenziell erwiesen, insbesondere zur Abfederung saisonaler Produktionsspitzen. Sofern Unternehmen entsprechende Engpässe nicht durch Leiharbeitnehmer ausgleichen können, wären negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung nicht auszuschließen.“
Zeitarbeit richtig eingeordnet
„Diese Einschätzung zeigt, dass die am Gesetzesvorhaben beteiligten Bundesländer die Zeitarbeitsbranche genau richtig einzuordnen wissen“, kommentiert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Empfehlung. Zeitarbeit sei längst das etablierte Mittel der ersten Wahl, um die deutsche Wirtschaft auf nationalen wie auch internationalen volatilen Märkten wettbewerbsfähig zu halten. Personaldienstleistung sei in einem innovativen Wirtschaftsgefüge eine nicht mehr wegzudenkende Branche, gerade auch in der Fleischwirtschaft mit ihrem bestehenden Flexibilitätsbedarf in den Produktionsabläufen.
Gute Zeitarbeit
„Gute Zeitarbeit ist sozialversicherungspflichtig, tarifiert, verbandlich und gewerkschaftlich organisiert. Ein generelles Verbot der Zeitarbeit würde die über Jahrzehnte von Sozialpartnern und politischen Entscheidungsträgern gemeinsam aufgebaute Form der sozial abgesicherten Flexibilität am Arbeitsmarkt gefährden, die eigentlich als Positivbeispiel dienen könnte. Der Gesetzgeber gefährdet hierdurch seine eigene Intention.“
Mit Kanonen auf Spatzen
Außerdem werde mal wieder – ähnlich wie bei der Diskussion um Zeitarbeit in der Pflegebranche – mit Kanonen auf Spatzen geschossen: Laut Bundesagentur für Arbeit waren in Berufen der Fleischverarbeitung zum Stichtag 30.06.2019 insgesamt 926 Beschäftigte als Zeitarbeitnehmer tätig. Dies entspreche einem Anteil von 1,36 Prozent.
Juristisch fragwürdig
Darüber hinaus sei, so der iGZ-Hauptgeschäftsführer, das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz in seinem aktuellen Entwurf gerade auch rechtlich äußerst fragwürdig: In einem juristischen Fachaufsatz von zwölf (!) namhaften AÜG-Kommentatoren aus unterschiedlichen rechtspolitischen Lagern vom Bundesarbeitsrichter a.D., Franz-Josef Düwell, über Prof. Dr. Schüren bis zu Prof. Boemke für die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht" (NZA), kommen alle Autoren gemeinsam zu dem Ergebnis, dass in puncto Zeitarbeitsverbot der derzeitige Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes „der falsche Weg zum richtigen Ziel sei“ und daher weder mit dem Verfassungs- noch Europarecht vereinbar sei. Deshalb appellierte Stolz an die Verantwortlichen im Bundestag und in den Bundesländern, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Vernunft statt überzogene Verbote walten zu lassen. (WLI)