Arbeitsvolumen auf 14,5 Milliarden Stunden gestiegen

Das Arbeitsvolumen stieg im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um ein Prozent auf 14,5 Milliarden Stunden. Dies geht aus der jüngsten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im zweiten Quartal 2022 deutlich von 664.000 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahresquartal 2021 und liegt mit 45,5 Millionen Arbeitnehmern über dem Niveau vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie im ersten Quartal 2020. Pro Erwerbstätigem betrug die Arbeitszeit im zweiten Quartal 2022 laut IAB-Pressemitteilung durchschnittlich 319,3 Stunden. Damit zeige sich ein Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Kurzarbeit deutlich gesunken

„Wegen des Beschäftigungsaufschwungs werden in Deutschland wieder fast so viele Stunden gearbeitet wie vor der Pandemie. Die Omikron-Welle und andere Infektionen sowie der Teilzeit-Boom lassen die geleistete Arbeitszeit pro Kopf aber trotz des Rückgangs der Kurzarbeit sinken“, erläutert Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Nach vorläufigen Hochrechnungen sei die Kurzarbeit im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 1,78 Millionen auf nun 390.000 Beschäftigte deutlich zurückgegangen.

Höherer Krankenstand

Der Krankenstand lag im zweiten Quartal 2022 mit 5,18 Prozent deutlich über dem des Vorjahresquartals von 4,11 Prozent. Die Teilzeitquote sei gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,3 Prozent gestiegen und lag bei 38,8 Prozent. Damit habe sie ihren Höchstwert vom zweiten Quartal 2019 wieder erreicht. „Dies liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen oder dem Bereich Erziehung und Unterricht.“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. Allerdings habe die Teilzeitquote damit erst wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Zudem legen die Überstunden nach dem Corona-Einbruch wieder zu. „Ein Quiet Quitting kann man aus den Arbeitszeitdaten aktuell nicht ablesen“, stellt Weber fest. (WLI)

06.09.2022

IAB-Kurzbericht 13-2022