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Was sind die Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, wie ist Arbeitsschutz organisiert und worauf müssen Personaldienstleister achten?

Neu: Arbeitsschutz und Gesundheit auf ig-zeitarbeit.de

Guter Arbeitsschutz lohnt sich: Er ist die Basis für ein gesundes Unternehmen, steigert die Wettbewerbsfähigkeit und fördert das Image der Branche.

Der iGZ unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei diesem wichtigen Thema und hat deshalb die neue Rubrik „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ auf seiner Website eingerichtet.

Was steht auf der neuen Arbeitsschutz-Seite?

In einem kurzen Erklärvideo erläutert der iGZ die vier wesentlichen Bausteine des Arbeitsschutzes in der Personaldienstleistung: Was sind die Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, wie ist Arbeitsschutz organisiert und worauf müssen Personaldienstleister achten?

Die vier im Video angerissenen Bausteine werden nachfolgend nicht nur ausführlich erklärt, sondern auch als praktische Arbeitshilfen mit vielen Verlinkungen zum Download angeboten.

Außerdem informiert der Verband über das Prämienverfahren der VBG, mit dem Personaldienstleister Rückzahlungen für ihre Arbeitsschutz-Investitionen bekommen können.

Kooperation Arbeitsschutz mit der DAK-Gesundheit

Der iGZ kooperiert mit der DAK-Gesundheit, um seinen Mitgliedern bei ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu helfen. Die DAK-Gesundheit verfügt über ein breites und bundesweites BGM-Maßnahmenspektrum für Personaldienstleister, das sie dank der Kooperation iGZ-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellt.

Für Mitglieder, die sich schon auskennen und Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen weiter professionalisieren möchten, ist das Arbeitsschutzmanagementsystem „Arbeitsschutz mit System“ oder kurz AMS von Interesse. Damit heben sie sich vom Wettbewerber ab und machen Bewerberinnen und Bewerbern deutlich, dass sie ein verantwortungsvolles Unternehmen, bei dem Arbeitsschutz großgeschrieben wird, sind.

Der iGZ empfiehlt seinen Mitgliedern, sich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stark zu machen und die Angebote zu nutzen.

 

 

Über den Autor

Martin Dreyer

Dr. Martin Dreyer ist promovierter Jurist und seit 2004 beim iGZ tätig. Seit 2009 ist er stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Er verantwortet in der Geschäftsführung neben internen Bereichen die Fachbereiche Bildung und Recht und begleitet die Tarifverhandlungen des iGZ. Martin Dreyer vertritt den Verband außerdem in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).


Telefon: 0251 32262-122
E-Mail: dreyer@ig-zeitarbeit.de

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