Arbeitsrecht gilt auch während der WM

Die Weltmeisterschaft ist im vollen Gange, nun startet auch die deutsche Mannschaft ins Turnier. Wegen der Zeitumstellung finden die meisten Spiele in den Abend- und Nachtstunden statt. Trotzdem besteht kein Anspruch darauf, die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit anzupassen.

Aber: „Eine einvernehmliche individuelle Regelung ist unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes selbstverständlich jederzeit möglich“, stellt die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. (AGV BW) in einem Infoschreiben klar.

Internet nein – Radio ja

Wenn der Arbeitgeber es gestatte, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder in einem separaten Raum die Spiele verfolgen, dann sei die „Fernsehzeit“ keine Arbeitszeit – Mitarbeiter müssen sich also ausstempeln, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Das Verfolgen eines WM-Spiels im Internet sei – ohne Ausnahmeregelung – unzulässig. Radiohören sei jedoch erlaubt, wenn es die Arbeitsleistung und die Arbeitssicherheit nicht beeinträchtige. (ML)

Das komplette Infoschreiben mit allen Verhaltensregeln während der Fußballweltmeisterschaft steht im Anhang zum Download.