Arbeitsrecht gilt auch während der WM
Aber: „Eine einvernehmliche individuelle Regelung ist unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes selbstverständlich jederzeit möglich“, stellt die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. (AGV BW) in einem Infoschreiben klar.
Internet nein – Radio ja
Wenn der Arbeitgeber es gestatte, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder in einem separaten Raum die Spiele verfolgen, dann sei die „Fernsehzeit“ keine Arbeitszeit – Mitarbeiter müssen sich also ausstempeln, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Das Verfolgen eines WM-Spiels im Internet sei – ohne Ausnahmeregelung – unzulässig. Radiohören sei jedoch erlaubt, wenn es die Arbeitsleistung und die Arbeitssicherheit nicht beeinträchtige. (ML)
Das komplette Infoschreiben mit allen Verhaltensregeln während der Fußballweltmeisterschaft steht im Anhang zum Download.