Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige

Existenzgründern bietet der iGZ exklusiv im ersten halben Jahr ihrer Mitgliedschaft im mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche – neben Existenzgründerseminaren – eine um die Hälfte reduzierte Beitragszahlung als Starthilfe. Der Verband berechnet den Mitgliedsbeitrag transparent anhand der Anzahl der jeweiligen Niederlassungen. Wer sich auf die eigenen Beine stellt, muss allerdings noch weitere Faktoren wie etwa die Beantragung einer vorläufigen Überlassungserlaubnis beachten.

Ebenfalls nicht unwichtig ist die Arbeitslosenversicherung, die auch Selbstständigen offensteht, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB):

Versicherungen halbiert

Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist laut IAB-Pressemitteilung der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 im Jahr 2013 auf knapp 3.000 im Jahr 2019 zurück.

Nicht attraktiv

Viele Gründer gaben in einer Online-Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

Fiktives Arbeitsentgelt

Ein wichtiger Punkt sei laut der IAB-Studie, dass sich das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark unterscheiden könne. Die Beiträge seien unabhängig von der Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Leistung: Versicherte in Westdeutschland zahlen pauschal 76,44 Euro im Monat, Versicherte in Ostdeutschland 72,24 Euro. Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung – so das IAB – aber länger zurück, werde die Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach der Qualifikation richte. Das monatliche Arbeitslosengeld betrage dann für zuvor Selbstständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen 917,40 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und 1.624,50 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss. Entsprechend steige die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn.

Absicherung nicht unterschätzen

„Viele Befragte waren überzeugt, dass ihre Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie in diesem Fall schnell wieder einen Job finden werden“, so die IAB-Forscher Elke Jahn und Michael Oberfichtner. Sie betonen: „Die Corona-Krise macht deutlich, wie schnell sich die wirtschaftliche Lage ändern kann und dass Selbstständige den Bedarf an Absicherung nicht unterschätzen sollten.“ (WLI)

07.06.2022

IAB-Kurzbericht 11-2020