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Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Arbeitsgerichte entscheiden für Zeitarbeit

Bei BMW in Leipzig fiel der Beschluss für 33 von insgesamt 1100 Zeitarbeitnehmern. Damit wird die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch das Leipziger Gericht ersetzt. Allerdings werden noch mehrere Kammern des Arbeitsgerichtes in zahlreichen Verfahren über die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern in der Leipziger Fabrik des Münchner Autobauers entscheiden - der Betriebsrat sperrt sich gegen die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern. Der Vorsitzende Richter Uwe Heymann stellte in der Urteilsbegründung klar, BMW habe nicht gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen und ließ die Argumente des Betriebsrates nicht gelten. In der Fabrik arbeiten 2800 Stammbeschäftigte.

Einstweilige Verfügung

Das Arbeitsgericht Frankfurt wies den Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit sollte dem Unternehmen untersagt werden, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Ein Vergleich war zuvor gescheitert. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung bereits begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.

Zusammenarbeit

Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit „Aviation Power“, einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. (WLI)