Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis?
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) könne Arbeitnehmerüberlassung in Krisenzeiten ohne Erlaubnis und von jedem Unternehmen praktiziert werden. „Äußerst problematisch“ findet der iGZ, dass aufgrund der Corona-Krise die Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit wegfallen soll.
Überlassungsvorgänge seien zum Schutz des Menschen flankierend mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Branchentarifverträgen und Mindestarbeitsbedingungen abgesichert. „Die Umsetzung dieser hohen Anforderungen ist sehr komplex, setzt eine hohe unternehmerische Verantwortung der Personaldienstleister voraus und wird streng von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert. Das gesamte Anspruchsprofil der professionellen Arbeitnehmerüberlassung wird durch die Auslegung des BMAS nun mehr leider recht leichtfertig aufs Spiel gesetzt“, heißt es in Schreiben, die u.a. an die zuständigen Abgeordneten Bernd Rützel (SPD), Jana Schimke (CDU/CSU), Michael Theurer und Johannes Vogel (FDP) sowie Beate Müller-Gemmeke (B 90 Die Grünen) verschickt wurden.
„Herabstufung zu einer schrankenlosen Vermittlungstätigkeit“
„Wir sehen diese Angelegenheit als eine faktische Herabstufung zu einer schrankenlosen Vermittlungstätigkeit, die auch in einer Ausnahmesituation nicht hinnehmbar ist“, betont Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer. Der iGZ stehe seit Jahren für Qualitätsstandards mit einem Ethik-Kodex für alle 3.800 Mitgliedsunternehmen. „Wir hoffen, dass das BMAS diese falsche Sichtweise bald korrigiert“, appelliert Werner Stolz. (KM)