Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vertrat Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, die Zeitarbeitsbranche. Erneut wurden ernsthafte Bedenken daran geäußert, ob die Tariföffnungsklausel zur maximalen Höchstüberlassungsdauer konform mit dem Versassungsrecht sei.

Die Zusammenfassung aller Inhalte zum Thema gibt es im Parlamentsfernsehen.

Die wichtigsten Statements vorab:

„Die einen haben nichts davon, für die anderen wird es zum Problem“, fasst Prof. Dr. Stefan Sell zusammen. „Wir haben hier schon mehrfach gehört, dass Zeitarbeit keine prekäre Beschäftigung ist.“ Auf der einen Seite endeten viele Einsätze viel früher als nach 18 Monaten. Auf der anderen Seite treffe die Regelung beispielsweise auch Ingenieurdienstleister, die ihre Mitarbeiter im Forschungs- und Entwicklungsbereich einsetzen, wo lange Einsätze wichtig seien.

Sibylle Wankel (IG Metall) kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht ausreicht, um Scheinwerkverträge auszuschließen. Dr. Nadine Absenger (Hans-Böckler-Stiftung) stimmt ihr zu.

Damienne Cellier (Zeitarbeitsbeschäftigte): Ich fühle mich nicht als prekär Beschäftigte.

Prof. Dr. Martin Henssler betont, dass die geplanten Sanktionen bei Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unverhältnismäßig sind. Prof. Dr. Gregor Thüsing stimmt dem zu und fordert, dass Equal Pay dann noch genauer definiert werden muss.

Karl Schiewerling (CDU) erkundigt sich nach den tariflichen Regelungen zum Verbot des Streikbruchs durch Zeitarbeit. Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, verweist auf die bestehenden Regelungen im Flächentarifvertrag. „Ein Einsatz in bestreikten Betrieben ist bereits tariflich verboten. Ich habe keine Bauchschmerzen, wenn das noch einmal gesetzlich geregelt werden soll. Aber die Branchen hatte es eigentlich schon alleine geklärt.“

Prof. Dr. Stefan Sell bestätigt, dass die Formulierung zur Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen notwendig ist, um gesetzliche Sicherheit zu schaffen – der Widerspruch soll demnach auch rückwirkend gelten.

Prof. Dr. Franz Josef Düwell erklärt auf Nachfrage die Verfassungskonformität der Tariföffnungklausel und kommt zu dem Schluss, dass es auch hinsichtlich der Erweiterung der Höchstüberlassungsdauer verfassungsrechtlich keine Bedenken gibt.

Thomas Bäumer (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit):
Die jetzige Regelung mit der mangelnden Definition ist für uns weder tragbar noch administrierbar.  Wir haben in der Vergangenheit als Sozialpartnerschaft bewiesen, dass wir sachgerechte Lösungen finden können. Die Branchenzuschläge führen stufenweise an das Vergleichsentgelt an. Ich sehe das Gesetz für die Arbeitnehmer und die Zeitarbeit nicht als vorteilhaft. Die Arbeitnehmer werden die Verlierer sein.

Prof. Dr. Martin Henssler:
Das Europarecht sieht nur vor, dass die wesentlichen Vergütungsbestandteile gewährt werden müssen. Equal Pay sollte sich an den Gehältern der Tarifverträge orientieren.

Roland Wolf (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände):
Die Branche genießt bei den meisten einen sehr guten Ruf. Die Zeitarbeit ist gerade für die in ihr Beschäftigten ein gewaltiger Beschäftigungsmotor. 70 Prozent der Beschäftigten waren vorher beschäftigungslos, 20 Prozent noch nie in Beschäftigung. Zeitarbeit ist bedeutsam für den deutschen Arbeitsmarkt – gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt. (ML)