Angriff auf die Tarifautonomie
Warum die Große Koalition die Zeitarbeit weiter regulieren möchte, ist den Herausgebern des Magazins unverständlich. Die Regierung drohe der Zeitarbeitsbranche schwer zuzusetzen, heißt es im Anlauftext. Und das, obwohl tarifliche Lösungen bereits für eine Lohnangleichung zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft sorge. Die Große Koalition plant, ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten sowie eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einzuführen.
Gefährdung der Tarifautonomie
Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, kann das geplante gesetzgeberische Eingreifen nicht nachvollziehen. „Bislang haben es die Tarifvertragsparteien noch immer geschafft, für die Zeitarbeitsbranche gemeinsam sowohl faire Wettbewerbsbedingungen als auch faire Löhne durchzusetzen“, ärgert er sich. Die Regulierungspläne seien eine Gefährdung des hohen Guts der Tarifautonomie.
Zeitarbeit hat über Krise hinweggeholfen
Nach der Krise 2009 sei die Zeitarbeitsbranche ein ausschlaggebender Faktor dafür gewesen, dass sich die deutsche Wirtschaft innerhalb kürzester Zeit wieder erholt habe. Alle geplanten Einschränkungen würden die Branche schwer treffen. „Und es wären in erster Linie die Zeitarbeitnehmer, die vor allem auch finanziell unter den gesetzlichen Regelungen zu leiden hätten“, argumentiert Kramer mit Blick auf die Branchenzuschlags-Tarifverträge.
„Katze beißt sich in den Schwanz“
Wenn ein Einsatz nach 18 Monaten enden müsse und der Mitarbeiter anschließend in einem anderen Bereich eingesetzt werde, „beißt sich die Katze richtig in den Schwanz“. Denn bei einem neuen Einsatz – selbst in der gleichen Branche – fange die Zeitarbeitskraft laut Kramer wieder mit dem tariflichen Grundgehalt ohne die bislang gegebenenfalls erreichten Branchenzuschläge an.
Tariföffnungsklauseln gefordert
Abhilfe könnten Tariföffnungsklauseln schaffen. „Zumindest würde den Vertragsparteien die Möglichkeit gegeben, flexibel auf längerfristige Anforderungen zu reagieren“, erläutert Kramer. Wenn sich Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitgeber und Kundenunternehmen einig wären, könnte der Arbeitseinsatz dann auch über die 18-Monatsgrenze hinaus weiterlaufen. (ML)