Alternative zum Fachkräftemangel

Rund 30 Teilnehmer nutzten in Münster das Angebot der IHK Nord Westfalen, sich über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu informieren. Das Gesetz, so die IHK, erleichtere es Fachkräften aus dem Ausland, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen. Damit erhöhe sich der Anreiz nach Deutschland zu kommen. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen fördere außerdem die Integration von Migranten und erschließe ihre Qualifikationspotenziale besser für den deutschen Arbeitsmarkt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des BQFG erstrecke sich auf IHK-Aus- und Fortbildungsabschlüsse sowie auf Aus- und Fortbildungsabschlüsse, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHK, sondern z.B. in den der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer fallen. Ferner gelte er für nach Bundesrecht reglementierte Berufe wie etwa Pflege- und Heilberufe. Vorteile der neuen Regelung seien ein Entgegenwirken des Fachkräftemangels, zielgerichteter Einsatz der persönlichen Potenziale sowie eine leichtere Einschätzung von Auslandsqualifikationen.

Beratung

Die IHK Nord Westfalen bietet Beratung für die Klärung der Zuständigkeit, das Prüfen des Anliegens, die Festlegung des Referenzberufes sowie der Vervollständigung der Unterlagen bis hin zur Antragstellung bei der IHK-FOSA an. Kontakt: (0251) 707 – 268 oder (0209) 388 – 204. (WLI)