Änderung in Corona-Zeiten: Schriftformgebot aussetzen

In Zeiten von Corona vermeiden Menschen engen Kontakt und versuchen vieles digital zu lösen. Die Schriftform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz §12 Abs. 1 Satz AÜG vor Eintritt des Einsatzes stellt Zeitarbeitsunternehmen derzeit vor große Herausforderungen. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) setzt sich jetzt mit einem Schreiben an die VBG für die Aussetzung dieses Schriftformgebots ein.

In der Praxis führen Personaldisponenten häufig mit den Verträgen zum Einsatzbetrieb, um bei kurzfristigen Personalanforderungen die Schriftform vor Einsatzbeginn sicherzustellen. Damit würden Mitarbeiter einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt, die sich durch befristete Einführung einer Textform leicht abwenden ließe.  Der iGZ plädiert für eine Aussetzung des Schriftformerfordernisses, wie es auch in der Schweiz schon umgesetzt wurde, damit Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt würden. (KM)