Acht Branchenzuschlagstarifverträge beschlossen

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hat gemeinsam mit dem BAP und den zuständigen Gewerkschaften acht Branchenzuschlagstarifverträge abgeschlossen. Die Abschlüsse sind eine Anpassung der bestehenden tarifvertraglichen Lösungen an die gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) musste unter anderem eine sechste Lohnerhöhungsstufe hinzugefügt werden, die nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat greift.

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die sich aus Vertretern des iGZ und des BAP zusammensetzt, schloss folgende Tarifverträge ab, die allesamt rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft treten:

IG Metall:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) – wurde bereits am 08.05.2017 abgeschlossen

IG BCE:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Chemischen Industrie (TB BZ Chemie) – wurde bereits am 22.06.2017 abgeschlossen

ver.di:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich)

TV BZ Eisenbahn soll folgen

Mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wurde vereinbart, die Gültigkeit des Tarifvertrages TV BZ Eisenbahn um drei Monate bis zum Jahresende zu verlängern. Dieser Zeitraum soll für Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Branchenzuschlagstarifvertrages genutzt werden. (ML)