Abschaffung der Vorrangprüfung gefordert
Die gänzliche Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen und die Zulassung der Flüchtlinge in Zeitarbeits-Verhältnisse forderte jetzt auch Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Sie verhindere, dass Menschen möglichst schnell integriert werden, stellte er dazu fest.
Die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt werde mit den Beschränkungen unnötig erschwert. Bei der Vorrangprüfung untersucht die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunächst, ob für eine Stelle vorrangig ein geeigneter deutscher oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. „Dies“, so Kramer, „ist nicht mehr zeitgemäß.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf viele Flüchtlinge, die gerne möglichst zeitnah arbeiten würden.
"Unsinniges Verbot"
Als „unsinnig“ bezeichnete der BDA-Präsident das Verbot, Flüchtlinge sofort in Zeitarbeitsfirmen beschäftigen zu dürfen. Vor allem Zeitarbeitsunternehmen seien für die Vermittlung von Mitarbeitern auch in andere Regionen geradezu prädestiniert. Und genau dies sei gerade ganz zu Beginn einer Integration in den Arbeitsmarkt äußerst wichtig.
Thema auf Agenda
Das Bundesarbeitsministerium verwies dazu darauf, dass es diese Prüfung in Berufen, in denen es Engpässe gebe, bereits nicht mehr gebe. Auch bei bestimmten Ausbildungsberufen existiere die Prüfung nicht mehr. Sie entfalle außerdem generell nach einem Aufenthalt der Flüchtlinge von 15 Monaten. Laut Handelsblatt erklärte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) dazu, das Thema bleibe auf der Agenda der Regierung. Das SPD-geführte Arbeitsministerium indes habe darauf verwiesen, dass es hier bereits viele Veränderungen gegeben habe. In den Berufen, in denen es keine Vorrangprüfung mehr gebe, sei auch eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche möglich. Zeitarbeit werde generell nach einem Aufenthalt von 15 Monaten möglich.
Zeitarbeit diskutiert
Künftig soll der Weg für Flüchtlinge in die Zeitarbeit bereits nach drei Monaten offenstehen – allerdings wird derzeit noch darüber diskutiert, ob die Öffnung nur in Bundesländern/Regionen mit positiver Arbeitsmarktsituation und großem Fachkräftemangel erfolgen soll. Offen ist zudem, in wessen Entscheidungsgewalt das liegt. (WLI)