Abfallwirtschaft: Mindestlohn wird steigen

Die 6. Verordnung über minimale Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft ist zum 30. Juni 2015 ausgelaufen. Ab Inkrafttreten der Folgeverordnung wird der Mindestlohn für Beschäftigte in der Abfallwirtschaft bei 8,94 Euro liegen. Voraussichtlich wird diese Untergrenze am 1. Januar 2016 auf 9,10 Euro steigen.

Eine Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland gibt es nicht. Der Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. Die Veröffentlichung des Entwurfs einer Folgeverordnung wird zeitnah erwartet. Danach folgt eine dreiwöchige Stellungnahmefrist, bevor die 7. Abfallarbeitsbedingungenverordnung durch Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft tritt.

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