8,86 Euro Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Seit dem 1. Oktober ist in der Zeitarbeit ein neuer Mindestlohn für die Abfallwirtschaftsbranche zu beachten. Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft trat Anfang Oktober in Kraft.

Die Branche der Abfallwirtschaft hatte sich bereits im Juni auf einen erhöhten bundeseinheitlichen Mindestlohn von 8,86 Euro geeinigt. Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. Arbeitsbedingungenverordnung gilt dieser Mindestlohn auch bei Arbeitnehmerüberlassungen an Betriebe der Abfallwirtschaft. Aufgrund der jüngsten Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht eine Mindestlohnverpflichtung auch, wenn Zeitarbeitnehmer in andere Betriebe überlassen werden und dort typische Tätigkeiten der Abfallwirtschaft bzw. der Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen ausüben. Die Verordnung wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wäschereidienstleistungen

In der Branche der Wäschereidienstleistungen erhöht sich laut bestehender Verordnung der Mindestlohn mit Wirkung ab 1. Oktober auf 8,50 Euro West und 8,00 Euro Ost. (SF)