8,50 Euro Mindestlohn (West) in der Zeitarbeitsbranche

Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – liegen zum 01.01.2014 im Westen Deutschlands bei 3,8 Prozent (8,50 Euro in der EG 1) und im Osten bei 4,8 Prozent (7,86 Euro in der EG 1).

Auf diesen Tarifabschluss für die Mantel-, Entgeltrahmen- sowie die Entgelttarifverträge einigten sich jetzt die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bei den aktuellen Tarifverhandlungen mit den DGB-Gewerkschaften in Berlin.

Weitere Erhöhungen

Ab dem 01.04.2015 sind für den Westen weitere 3,5 Prozent (8,80 Euro in der EG 1) und im Osten weitere 4,3 Prozent (8,20 Euro in der EG 1) vereinbart. Zum 01.06.2016 werden die Entgelte dann im Westen noch einmal um 2,3 Prozent (9,00 Euro in der EG 1) und im Osten um 3,7 Prozent (8,50 Euro in der EG 1) ansteigen. Zeitarbeit wird damit nach der Einführung des Systems der ansteigenden Branchenzuschläge nochmals deutlich teurer.

Verhandlungslimit

VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer: „Die Entgelterhöhungen in Verbindung mit den modifizierten Eingruppierungsgrundsätzen des Entgeltrahmentarifvertrages für die Entgeltgruppen 1, 2 und 4 bedeuten einen Abschluss, der uns an unser absolutes Verhandlungslimit gebracht hat. Die Zeitarbeitgeber sind damit bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gegangen, und das gilt insbesondere für die neuen Länder. Der Einsatz von Zeitarbeit hat sich damit finanziell an der Stammbelegschaft vorbeientwickelt und ist für Zeitarbeitnehmer attraktiver geworden, für die Branche stellen die Entgelterhöhungen jedoch eine starke Belastung dar.

Modifizierungen

Diese wird durch die vielen Modifizierungen im Manteltarifvertrag noch verstärkt. Für Zeitarbeitnehmer mit geringer beruflicher Qualifikation in den unteren Entgeltgruppen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt damit erheblich erschwert.“ Auch wenn auf die Branche starke Belastungen zukommen, werde die Laufzeit bis zum 31.12.2016 als positiv bewertet, da in diesem Zeitraum Planungssicherheit bestehe.

Tragfähiges Ergebnis

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist noch vor der Bundestagswahl ein tragfähiges Verhandlungsergebnis zu erzielen“, so Holger Piening, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer. „Das Signal an die Politik lautet: ‚Die Zeitarbeit ist bei den Tarifvertragsparteien in besten Händen!‘ Wir haben mit diesen Entgelterhöhungen auch noch einmal deutlich gemacht, dass Zeitarbeit eine wichtige und qualifizierte Dienstleistung ist, die gute Entlohnungsperspektiven für die Menschen bietet. Zwar führt uns dieses Ergebnis, insbesondere im Osten, an die Grenzen dessen, was wir wirtschaftlich darstellen können. Allerdings gibt uns dieser Tarifvertrag eine Planungssicherheit bis Ende 2016. Es ist nun absolut notwendig, dass die Politik diese Anstrengungen der Branche auch anerkennt und von weiteren Regulierungen der Branche absieht.“

Verhandlungsgemeinschaft

Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).