26 Monate für Evaluation geplant
Gut zwei Jahre wird es wohl dauern, bis die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes veröffentlicht. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion FDP hervor. Derzeit, so die Regierung, laufe noch das europaweite Ausschreibungsverfahren für die Vergabe eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens.
Kriterien für die Vergabe seien die Qualität. Insbesondere sei ein schlüssiges und inhaltlich begründetes Forschungsdesign gefragt. Dazu gehöre auch die Begründung der vorgeschlagenen methodischen Herangehensweise. Weitere Kriterien seien der Preis sowie die Zweckmäßigkeit des Angebots. Die Details waren auf der Vergabeplattform veröffentlicht und bis einschließlich 17. Juli 2019 einsehbar.
Informationsgespräch
Um dem großen Interesse der Sozialpartner gerecht zu werden, habe es bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens ein Informationsgespräch zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) sowie der Bundesagentur für Arbeit gegeben.
26 Monate geplant
Als zeitlicher Rahmen für das Forschungsvorhaben sei eine Dauer von 26 Monaten ab Zuschlagserteilung geplant. Auf die Frage, welche Institutionen in den Evaluierungsprozess eingebunden werden, lautete die Antwort: „Bei der Beantwortung der Forschungsfragen können alle Instrumente des Spektrums qualitativer und quantitativer Sozialforschung genutzt und die Erfahrungen und Erkenntnisse aller Akteure (Leiharbeitskräfte, Verleih- und Entleihunternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Behörden der Zollverwaltung) berücksichtigt werden.“
Praktische Auswirkungen
Auf Anfragen der FDP zu praktischen Auswirkungen gab die Bundesregierung keine konkreten Antworten. „Wie, und woran bemisst die Bundesregierung derzeit grundsätzlich den Erfolg der Änderungen im AÜG im Jahr 2017, auch vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Rechtsunsicherheiten, die durch die Neuregelungen eingetreten sind?“, wollten die Liberalen unter anderem wissen.
Keine Zahlen
In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass die Regelung zusammen mit der Konkretisierungspflicht dazu diene, missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes zu vermeiden, wie sie vor der Änderung des AÜG aufgetreten seien. Daten über die Anzahl von Sanktionen in diesem Zusammenhang gebe es nicht. Auch zu Verstößen gegen die Überlassungshöchstdauer gebe es keine Statistik: Die Fälle von gesetzlich fingierten Arbeitsverhältnissen werden laut Antwort nicht statistisch erfasst. Daher sei nicht bekannt, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Überlassungshöchstdauer zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher geführt haben.
Überlassungshöchstdauer
Die Freien Demokraten wollten zudem wissen, „in wie vielen Fällen Zeitarbeitnehmer aufgrund eines drohenden Ablaufs der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer vom Entleiher in ein Arbeitsverhältnis übernommen oder aber an den Verleiher zurückgeschickt wurden und wie sich die Zahl der Übernahmen aus der Zeitarbeit in ein Arbeitsverhältnis bei den Entleihern seit dem Inkrafttreten der AÜG-Reform im April 2017 verändert habe. Laut Bundesregierung wurden/werden diese Zahlen ebenfalls statistisch nicht erfasst. Dies gelte auch für die Anzahl der Übernahmen aus der Zeitarbeit in ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher seit dem 1. April 2017. (WLI)