22 Prozent profitieren vom neuen Mindestlohn

Die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ haben eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022 beschlossen. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro. Damit liegen sie wie schon in der Vergangenheit üblich weit über dem gesetzlichen Mindestlohn, der am 1. Oktober in Kraft treten soll.

Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, ausgehend von der Entlohnung im Jahr 2021. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Mindestlohneinführung im Jahr 2015, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Vor allem Minijobs

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betreffe laut IAB vor allem Minijobs: Der hochgerechnete Stundenlohn 2021 liege in mehr als 70 Prozent der Minijobs unter 12 Euro. Demgegenüber betreffe die Mindestlohnerhöhung 13,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Dabei seien Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitjobs stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Der Anteil der Teilzeitjobs, die 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt werden, betrage rund 24 Prozent, bei Vollzeitjobs dagegen nur knapp 9 Prozent.

Gastgewerbe

Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen seien das Gastgewerbe und die Landwirtschaft mit etwa 50 Prozent der von der Mindestlohnerhöhung am stärksten betroffen. Im Verarbeitenden Gewerbe seien es dagegen mit knapp 10 Prozent deutlich weniger. Bei den Minijobs sei das Gastgewerbe mit 88 Prozent mit am stärksten von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Auch in den Wirtschaftszweigen mit den geringsten Anteilen an Minijobs betreffe die Mindestlohnerhöhung knapp die Hälfte aller Minijobs. Dazu zählen, so das IAB, beispielsweise die Branchen Baugewerbe und Energieversorgung. „Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro wird branchenübergreifend zu höheren Löhnen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führen. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hängt dies jedoch stark von der jeweiligen Branche ab“, berichtet IAB-Forscher Mario Bossler.

Neueinstellungen

Neueinstellungen seien mit 20 Prozent deutlich häufiger von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit rund 13 Prozent. „Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Entlohnung in der Regel mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt. Neueinstellungen sind von besonderem Interesse, weil sich in der Forschung gezeigt hat, dass Betriebe ihre Beschäftigung vorwiegend über weniger Einstellungen an den Mindestlohn anpassen - und kaum durch Entlassungen“, erläutert Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen.

Steigende Löhne

„Die aktuell hohen Preissteigerungen könnten im laufenden Jahr zu stärker steigenden Löhnen führen. Hierdurch würde die Entlohnung für einen Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bereits vor der Erhöhung im Herbst über die 12-Euro-Marke steigen. Die tatsächliche Mindestlohnbetroffenheit wäre somit zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend niedriger“, erklärt IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein. (WLI)

05.07.2022

IAB-Kurzbericht 12-2022

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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