100 Jahre Tarifautonomie in Deutschland
Der 1. Mai – Tag der Arbeit – ist auch immer eine gute Gelegenheit, sich des Themas Tarifautonomie zu besinnen, also dem Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Löhne, Gehälter und andere Arbeitsbedingungen ohne staatliche Einflussnahme selbstständig und unabhängig zu regeln. In diesem Jahr wird die Tarifautonomie 100 Jahre alt.
Ein weiter Weg, und bei der Recherche nach den Ursprüngen tritt auch mal Erstaunliches zutage. Die Tarifautonomie gibt es bereits seit 1918. Damals schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ein Abkommen, mit dem sie sich gegenseitig als Tarifpartner anerkannten, gemeinsame Vereinbarungen trafen und Schlichtungsstellen einrichteten.
Grundgesetz
Die Tarifautonomie wurde 1920 in der Reichsverfassung der Weimarer Republik endgültig etabliert. Während des Nationalsozialismus war sie allerdings außer Kraft gesetzt. Auch in Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Koalitionsfreiheit festlegt, findet sich die Tarifautonomie wieder - sie genießt also verfassungsrechtlichen Schutz.
Tarifautonomie
Wesentlich konkreter wird die Tarifautonomie im Tarifvertragsgesetz behandelt. Dieses Gesetz definiert, was eigentlich ein Tarifvertrag ist und wer ihn abschließen kann. Um verhandeln zu können, müssen beide Parteien "tariffähig" sein. Sie müssen unter anderem über genügend Stärke verfügen, um Druck und Gegendruck ausüben und aushalten zu können.
Generalstreik
Die Wurzeln des 1. Mai finden sich dagegen in den amerikanischen und australischen Geschichtsbüchern: 1886 rief die Arbeiterbewegung Nordamerikas am 1. Mai zum Generalstreik auf. Durchgesetzt werden sollte der Achtstundentag. Dabei orientierten sich die Amerikaner an der Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, womit ebenfalls der Achtstundentag durchgesetzt werden sollte. In den Industrieregionen kam es dann zu Massenstreiks und Demonstrationen.
Auseinandersetzungen
Der Chefredakteur und Herausgeber der Arbeiter-Zeitung, August Spies, hielt am 1. Mai 1886 bei einer Arbeiterversammlung auf dem Haymarket in Chicago eine Rede. Nach dieser Versammlung folgte ein mehrtägiger Streik. Das führte schließlich am 3. Mai zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei. Tags darauf eskalierte die Gewalt. Nach der Stürmung einer friedlichen Versammlung durch die Polizei warf ein Unbekannter eine Bombe, die sieben Polizisten tötete und viele Demonstranten verletzte. Beim anschließenden Gefecht („Haymarket Affair“) gab es zahlreiche Tote und Verletzte.
Gedenktag
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ weltweit mit Massenstreiks und Massendemonstrationen begangen. (WLI)